Kriegsdienstverweigerung – Was man wissen sollte

Wehrpflicht und Verweigerung – was man wissen sollte

Wird in Deutschland bald wieder die Wehrpflicht eingeführt? Muß ich damit rechnen, zur Musterung einbestellt zu werden? Kann ich noch den Kriegsdienst verweigern?

Diese Fragen stellen sich viele Menschen, die auf keinen Fall (mehr) zur Bundeswehr wollen. Antwort auf diese und andere Fragen gibt es hier.

Gilt in absehbarer Zeit wieder eine Wehrpflicht in Deutschland?

Seit 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Bisher hofft die Regierung darauf, dass sich genügend Freiwillige für die Bundeswehr melden. Der Bundestag hat aber im Dezember 2025 ein Gesetz zur „Modernisierung“ des Wehrdienstes verabschiedet. Das sieht vor, dass der Bundestag mit einem Gesetz die Wehrpflicht wieder aktivieren kann, wenn „die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht.“ Sollte die Wehrpflicht zu Friedenszeiten wieder eingeführt werden, könnten alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden (sofern sie nicht verweigern). Wird auf Beschluss des Bundestages der „Spannungs-“ bzw. der „Verteidigungsfall“ ausgerufen, gilt die Wehrpflicht automatisch, dann können Männer zwischen 18 und 60 Jahren einberufen werden.

Was hat es mit dem Fragebogen auf sich, den die Bundeswehr verschickt?

Sobald sie 18 Jahre alt sind, bekommen junge Frauen und Männer Post von der Bundeswehr. Darin werden sie aufgefordert, eine so genannte „Bereitschaftserklärung“ (Fragebogen) online auszufüllen. Eine Pflicht, den Fragebogen auszufüllen, gibt es nur für Männer. Wenn sie den Fragebogen nicht oder wissentlich falsch ausfüllen, können sie mit einem Bußgeld belegt werden. Wer nicht online ist, soll die Fragen auf Papier beantworten. Das Militär möchte wissen, ob man/frau grundsätzlich bereit ist, zur Bundeswehr zu gehen. Außerdem gibt es Fragen zur körperlichen Verfassung, zu Erkrankungen und zu Schul- und Ausbildung. Wer den Fragebogen nicht oder wissentlich falsch ausfüllt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Allerdings muss erst die Praxis zeigen, ob eine Geldbuße auch tatsächlich verhängt wird und in welcher Höhe. Wichtiger Hinweis für alle, die den Kriegsdienst verweigern wollen: Wenn sie den Fragebogen ausfüllen, sollten sie natürlich auf keinen Fall erklären, grundsätzlich zum Wehrdienst bereit zu sein.

Muss ich vielleicht damit rechnen, zur Musterung einbestellt zu werden?

Es kommt sehr darauf an, wie alt man ist. Im Gesetz ist vorgesehen, dass alle Männer, die im Jahr 2008 oder später geboren wurden, dazu verpflichtet werden können, sich der Musterung zu stellen. Mit flächendeckenden Musterungen eines Jahrgangs soll erst ab Mitte 2027 begonnen werden, die Bundeswehr braucht Zeit, um die notwendigen Kapazitäten aufzubauen. Männer, die vor 2008 geboren sind, müssen zunächst nicht damit rechnen, dass sie einen Fragebogen von der Bundeswehr bzw. eine Aufforderung zur Musterung bekommen – sie könnten allerdings später gemustert werden, wenn die Bundeswehr die entsprechenden Kapazitäten geschaffen hat. Wenn sie allerdings einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, kann es sein, dass sie doch gemustert werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass unter bestimmten Umständen auf die ärztliche Untersuchung auch verzichtet werden kann – nämlich dann, wenn aufgrund der Antworten auf dem Fragebogen und weiterer Erkenntnisse eine Einberufung zur Bundeswehr ausgeschlossen erscheint.

Was passiert eigentlich mit den „weißen“ Jahrgängen?

In den Jahren von 1993 bis 2007 geborene Männer wurden wegen der Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr fürs Militär erfaßt bzw. nicht mehr gemustert. Sie gehören zu den so genannten „weißen“ Jahrgängen. Sie müssen zunächst nicht damit rechnen, dass sie einen Fragebogen von der Bundeswehr bzw. eine Aufforderung zur Musterung bekommen. Denkbar – und wahrscheinlich auch geplant – ist aber, die Meldedaten der betreffenden Männer abzurufen. Sie könnten auf Basis dieser Daten im Spannungs- oder Verteidigungsfall eingezogen werden – auch dann, wenn sie keine militärische Grundausbildung durchlaufen haben. Das Verteidigungsministerium hat bereits erklärt, dass man zwar im Spannungs- oder Verteidigungsfall zuerst auf Reservistinnen und Reservisten zurückgreifen will, eine „parallele Ausbildung“ von ungedienten Wehrpflichtigen „jedoch sehr wahrscheinlich“ ist.

Kann man den Kriegsdienst verweigern ohne dass eine Wehrpflicht gilt?

Männer, die mindestens 17einhalb Jahre alt und nicht älter als 60 Jahre sind, können jederzeit einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen – auch jetzt, da es (noch) keine Wehrpflicht gibt. Für Frauen gilt das nicht, da im Grundgesetz bisher für sie kein Dienst in der Bundeswehr vorgesehen ist (Soldatinnen und Reservistinnen, die verweigern wollen, können allerdings einen KDV-Antrag einreichen). Sollte die Wehrpflicht wieder eingeführt werden, ist zu beachten: Ein Verweigerungsantrag hat aufschiebende Wirkung, wenn er vor einer Einberufung zur Bundeswehr gestellt wurde. Der Antragsteller kann also nicht eingezogen werden, bis über den KDV-Antrag entschieden ist. Im „Spannungs-“ oder „Verteidigungsfall“ (letzterer ist faktisch der Kriegsfall), entfällt die aufschiebende Wirkung. Der Antragsteller kann einberufen werden, obwohl über die Anerkennung seiner Verweigerung noch nicht entschieden ist. Wer also auf jeden Fall vermeiden möchte, dass er im Kriegsfall zur Bundeswehr einberufen wird, sollte seinen KDV-Antrag in Friedenszeiten stellen.

Muss man Zivildienst machen, wenn man den Kriegsdienst verweigert?

Solange es keine Wehrpflicht gibt, müssen anerkannte Kriegsdienstverweigerer keinen Zivildienst leisten. Sollte aber die Wehrpflicht wieder aktiviert werden, können Verweigerer zu einem Zivildienst herangezogen werden. Gesetzlich ist die Möglichkeit dazu vorgesehen. Allerdings müssten die entsprechenden Einsatzstellen und die notwendigen Verwaltungsstrukturen noch geschaffen werden. Bedeutsam für anerkannte Verweigerer ist, dass sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu einem Zivildienst von unbefristeter Dauer einberufen werden können. Der Einsatz darf (wie auch in Friedenszeiten) in keinem Zusammenhang mit der Bundeswehr und dem Bundesgrenzschutz stehen.