
Popularklage gegen das bayerische Bundeswehrgesetz - Einzelpersonen und Verbände können sich als Mitklagende melden
Die DFG-VK Bayern fördert in Zusammenarbeit mit der GEW Bayern eine Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ (Bundeswehrgesetz). Das Bundeswehrgesetz wurde im Juli 2024 vom Bayerischen Landtag verabschiedet und zwingt Schulen und Hochschulen in Bayern zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Wir erkennen das als unverhältnismäßigen und somit verfassungswidrigen Eingriff in die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit.
Vielen Dank an alle Mitkläger*innen und Unterstützer*innen der Popularklage., die sich bei uns gemeldet haben! Anfang 2025 reichen wir die Klage ein.
Klageschrift
Die Klageschrift ist in Arbeit. Der Fokus liegt auf dem unverhältnismäßigen Eingriff des Bundeswehrgesetzes in Art. 107 (Gewissensfreiheit) und Art. 108 (Wissenschaftsfreiheit) der Bayerischen Verfassung.
Denn im neuen Gesetz heißt es:
„Die Hochschulen sollen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Sie haben mit ihnen zusammenzuarbeiten, wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.(…) Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig. (…)“.
Durch den Zwang zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und zur Weitergabe von Forschungsergebnisse an die Bundeswehr wird massiv in die Arbeit des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hochschulen eingegriffen.
Außerdem regelt das Gesetz in Bezug auf Schulen:
„Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. Die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“
Für Lehrerinnen und Lehrer wird der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den einzelnen Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur beschnitten, sondern ganz abgeschafft. Durch die Änderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) wird den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht.
Das Bundeswehrgesetz instrumentalisiert die Schulen und Hochschulen für die Imagepflege von CSU und Freien Wählern, bedroht die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit und treibt die Militarisierung der Gesellschaft voran. Das lassen wir nicht zu.