Popularklage gegen das bayerische Bundeswehrgesetz - bis zum 30. November 2024 können sich Einzelpersonen und Verbände als Mitklagende melden
Die DFG-VK Bayern fördert in Zusammenarbeit mit der GEW Bayern eine Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ (Bundeswehrgesetz). Das Bundeswehrgesetz wurde im Juli 2024 vom Bayerischen Landtag verabschiedet und zwingt Schulen und Hochschulen in Bayern zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Wir erkennen das als unverhältnismäßigen und somit verfassungswidrigen Eingriff in die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit.
Bis zum 30. November 2024 suchen wir Mitkläger*innen und Unterstützer*innen für die Popularklage.
Klagen
Rechtsanwältin Adelheid Rupp vertritt die Kläger*innen vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Um als Klägerin oder Kläger in Erscheinung zu treten, muss eine Vollmacht an RA Rupp ausgestellt werden sowie eine Spende zur Finanzierung der Gerichts- und Anwaltskosten geleistet werden.
Schicken Sie zur Ausstellung einer Anwaltsvollmacht eine E-Mail mit Angabe von Namen, Anschrift, Beruf und ggf. Funktion an: ra_rupp@web.de. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn bis zum 30. November 2024 auch eine Spende auf das Konto der DFG-VK eingeht.
Mit der Eigenschaft als Kläger*in ist keine Arbeit verbunden; beispielsweise müssen Sie nicht zu evtl. Verhandlungsterminen erscheinen.
Spenden
Die Spendenempfehlung ist sozial gestaffelt. Schülerinnen und Schüler werden um eine Spende in Höhe von 5 € gebeten, Auszubildende und Studierende um eine Spende in Höhe von 10 €, andere Einzelpersonen um möglichst 50 €. Wir freuen uns über alle Unterstützenden und akzeptieren auch geringere Spenden. Ehrenamtlich arbeitende Organisationen werden um eine Spende in Höhe von ca. 100 € und Verbände aus Politik und Zivilgesellschaft um eine Spende in Höhe von mind. 200 € gebeten.
Spenden können auf das Konto des DFG-VK-Bundesverbandes überwiesen werden:
IBAN: DE05 3702 0500 0008 3046 00
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Popularklage Bayern
Oder perPayPal:
PayPal (auch Kredit- oder Debitkarte)
Verwendungszweck: Popularklage Bayern
(Popularklageverfahren sind grundsätzlich kostenfrei; es fallen also keine Gerichtskosten an. Ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde oder Popularklage unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so kann der Verfassungsgerichtshof eine Gebühr bis zu 1.500 € auferlegen. Wir sammeln also Spenden zur Deckung unserer Anwaltskosten sowie evtl. der o.g. Gebühr – wobei nicht davon auszugehen ist, dass die Klage als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgewiesen wird.)
Klageschrift
Die Klageschrift ist in Arbeit. Der Fokus liegt auf dem unverhältnismäßigen Eingriff des Bundeswehrgesetzes in Art. 107 (Gewissensfreiheit) und Art. 108 (Wissenschaftsfreiheit) der Bayerischen Verfassung.
Denn im neuen Gesetz heißt es:
„Die Hochschulen sollen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Sie haben mit ihnen zusammenzuarbeiten, wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.(…) Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig. (…)“.
Durch den Zwang zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und zur Weitergabe von Forschungsergebnisse an die Bundeswehr wird massiv in die Arbeit des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hochschulen eingegriffen.
Außerdem regelt das Gesetz in Bezug auf Schulen:
„Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. Die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“
Für Lehrerinnen und Lehrer wird der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den einzelnen Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur beschnitten, sondern ganz abgeschafft. Durch die Änderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) wird den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht.
Das Bundeswehrgesetz instrumentalisiert die Schulen und Hochschulen für die Imagepflege von CSU und Freien Wählern, bedroht die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit und treibt die Militarisierung der Gesellschaft voran. Das lassen wir nicht zu.