Hunderte klagen gegen Verbot von Zivilklauseln an Hochschulen und gegen Bundeswehr im Klassenzimmer
Rund 200 Kläger*innen, allen voran die DFG-VK Bayern und die GEW Bayern, reichten am 5. Februar 2025 mithilfe von Rechtsanwältin Adelheid Rupp eine Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.
Das sog. „bayerische Bundeswehrgesetz“ stipuliert einen Kooperationszwang bayerischer Hochschulen mit der Bundeswehr, wenn dies „im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.“ Weiterhin werden Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen verboten. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass bayerische Schulen mit Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten. Verweigerung der Zusammenarbeit ist nicht vorgesehen.
Die Kläger*innen sind überzeugt, dass das Gesetz, das am 23. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag verabschiedet wurde, gegen die bayerische Verfassung verstößt, insbesondere gegen die Gewissensfreiheit gem. Art. 107 BV und die Wissenschaftsfreiheit gem. 108 BV. Die Klageschrift kann hier aufgerufen werden.
Anlässlich der Einreichung der Popularklage veranstalteten GEW Bayern und DFG-VK Bayern eine Pressekonferenz, über die in bundesweiten Medien breit berichtet wurde (siehe bspw. BR24). Für die Kläger*innen und die Unterstützer*innen der Klage sprachen Martina Borgendale (Vorsitzende der GEW Bayern), Rechtsanwältin Adelheid Rupp, Julian Mühlfellner in Vertretung von Thomas Rödl (Geschäftsführer der DFG-VK Bayern – Stellungnahme hier), Michael Fitz (Schauspieler und Musiker), Tobias Pflüger (Vorstandsmitglied und Referent der Informationsstelle Militarisierung – IMI) und Martin Pilgram (Vorsitzender von pax christi im Erzbistum München und Freising). Moderiert wurde die Pressekonferenz von Maria R. Feckl (Sprecherin der DFG-VK Bayern und Organisatorin der Internationalen Münchner Friedenskonferenz); sie verlas außerdem eine Stellungnahme der Mitklägerin Dr. Margot Käßmann (ehem. Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland und Mitglied der DFG-VK).
Die GEW Bayern hat die Hintergründe und die Einreichung der Popularklage umfassend dokumentiert.
Unklar ist, wann die Popularklage vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bearbeitet und verhandelt wird.
Video der Pressekonferenz: https://youtu.be/obqE8iISkN4