Verurteilung des Terror-Angriffs des israelischen Geheimdienstes
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) verurteilt sowohl alle Gewaltakte des israelischen Militärs und der Geheimdienste, als auch die Angriffe der Hisbollah- Miliz und iranischer Streitkräfte auf Israel. Insbesondere verurteilen wir:
- Die Umwandlung ziviler technischer Geräte in Waffen durch israelische Geheimdienste, die am 17. und 18. September 2024 zu massenhaften Explosionen von Pagern und Walkie-Talkies im Libanon führte. Diese heimtückischen Angriffe ereigneten sich inmitten ziviler Bereiche, wie Supermärkten, Autos und Wohngebieten. Die Pager explodierten unterschiedslos und verursachten schwere Verletzungen, insbesondere an Gesicht und Augen, und führten zum Tod von mindestens 37 Menschen, darunter auch Zivilpersonen. Besonders perfide war die Programmierung der Pager, die vor ihrer Explosion mehrmals piepsten, was insbesondere Kinder zum Aufheben der Geräte animierte. Die wahllosen und völkerrechtswidrigen Angriffe sind nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen als Kriegsverbrechen zu untersuchen. Diese Angriffe verletzen das Recht auf Leben und verstoßen gegen das Verbot von wahllosen Angriffen gemäß dem Protokoll II zum UN-Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen.
- Die israelischen Luftangriffe ab dem 23. September 2024 im Rahmen der Operation „Northern Arrows“ sowie die Raketenangriffe der Hisbollah auf Israel. Diese Eskalation der Gewalt trifft insbesondere die Zivilbevölkerung und überfordert den bereits geschwächten Gesundheitssektor des Libanon, der sich inmitten einer akuten Wirtschaftskrise befindet. Des Bundeskongresses der DFG-VK verurteilt aufs Schärfste die Eskalation der Gewalthandlungen zwischen Israel und der Hisbollah-Miliz, die Raketen- und Luftangriffe von beiden Seiten sowie die Umwandlung ziviler technischer Geräte in Waffen durch das israelische Militär bzw. Geheimdienste. Die wahllosen Angriffe, die zum Tod unschuldiger Zivilistinnen und Zivilisten führten, sind nicht zu rechtfertigen und stellen schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dar. Der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten muss oberste Priorität haben. Die Eskalation der Gewalt gefährdet den ohnehin brüchigen Frieden in der Region.
Der Bundeskongress unterstützt die Forderung von Amnesty International nach einer umfassenden Untersuchung der Vorfälle als Kriegsverbrechen.
Beschlossen auf dem 24. Bundeskongress der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Halle (Saale), 6. Oktober 2024