„Menschenrechte achten – Antisemitismus entgegenwirken!“

Der Bundesausschuss der DFG-VK hat am 09. März den Antrag beschlossen:

„Menschenrechte achten – Antisemitismus entgegenwirken!“

  1. Der Bundeskongress der DFG-VK empfiehlt den Gliederungen der DFG-VK, bei ihrer Verwendung des Begriffs „Antisemitismus“ die Definition „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (2021) zu verwenden: „Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).“
  2. Er beauftragt die Geschäftsführung, diesen Beschluss auf der Homepage und über die Kommunikationskanäle der DFG-VK bekanntzugeben.
  3. Er beauftragt die Geschäftsführung, darauf zu achten, dass bei Texten des Bundesverbandes über das Thema Antisemitismus die verwendete Begriffsdefinition deutlich gemacht wird.

https://www.jerusalemdeclaration.org/wp-content/uploads/JDA-German.pdf

Begründung:

Die Bundesregierung hat am 20.9.2017 beschlossen, die von einer Expertengruppe des Bundestages empfohlene „erweiterte Arbeitsdefinition“ der IHRA zu verwenden. Seitdem wurde die „erweiterte Arbeitsdefinition“ in zahlreichen staatlichen Behörden und Institutionen durchgesetzt. Auch nichtstaatliche Institutionen wie beispielsweise die Deutsche Bischofskonferenz beziehen sich auf die Definition der IHRA.

Die „erweiterte Arbeitsdefinition“ verwischt allerdings die notwendige Unterscheidung zwischen Judenfeindlichkeit einerseits und der Kritik am Handeln einer israelischen Regierung andererseits. Die „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (2021) ist eine Reaktion auf dieses Problem.

Die in Deutschland weithin verwendete „erweitere Arbeitsdefinition“ hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass regierungskritische jüdische Israelis von Deutschen als „Antisemiten“ bezeichnet wurden. Das kann nicht richtig sein.

Der Bundeskongress der DFG-VK hat hier einen Beitrag zur Klärung von Missverständnissen und Konflikten innerhalb unseres Verbandes geleistet. Gleichzeitig können wir überzeugender nach außen auftreten, wenn wir benennen, was wir meinen, wenn wir über Antisemitismus reden.


Quellenhinweise:

International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA): Arbeitsdefinition von Antisemitismus (kurze „nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition“ vom 26.5.2016 mit Ergänzungen) https://www.holocaustremembrance.com/de/resources/working-definitions-charters/arbeitsdefinition-von-antisemitismus

Christian Müller: Sie kritisieren Israel – und wurden gefeuert, 13.12.2018

https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/menschenrechte/sie-kritisierten-israel-und-wurden-gefeuert/

Stefan Rein: Zoff um Antisemitismus-Vorwurf. Ein Projekt von jüdisch-israelischen Studierenden steht wegen vermeintlicher BDS-Nähe unter Druck. Die Gelder sind gestrichen, ein Prof wehrt sich. In: taz, 14.10.2020: https://taz.de/Zionismuskritik-an-Kunsthochschule-in-Berlin/!5717567/

Aus dem Artikel:

„Die Amadeu Antonio Stiftung, eine antirassistische NGO, führt das Projekt „School for Unlearning Zionism“ inzwischen in ihrer Chronik antisemitischer Vorfälle auf. Dort wird es direkt neben Nazischmierereien in Leipzig genannt. Yinhar, in Israel in einem Kibbuz aufgewachsen und Enkelin einer 1938 aus Berlin geflohenen deutschen Jüdin, macht das fassungslos. „Wie kann man uns und unsere Arbeit in einem Atemzug mit Neonazis nennen? Wollen deutsche Institutionen so Rassismus und Antisemitismus bekämpfen?“

Jerusalem Declaration on Antisemitism (2021):

https://jerusalemdeclaration.org

Deutsche Bischofskonferenz: Antisemitismus (Download 21.8.2024)

https://www.dbk.de/kirche-a-z/a